Unterbringung im Pflegeheim
Lebt der Betroffene in einem Pflegeheim, zählt das nicht als Trennung. Der Ehepartner kann dies nicht als Grund angeben, um nicht zahlen zu müssen. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az.: L 7 SO 194/09), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.In dem Fall lebte eine an Alzheimer erkrankte Frau im Pflegeheim. Einen Teil der Kosten trugen Beihilfe und Pflegeversicherung. Wegen der Erstattung der übrigen Kosten in Höhe von rund 1800 Euro monatlich wandte sich der als Betreuer bestellte Ehemann an den Sozialhilfeträger. Dieser lehnte die Übernahme der Kosten ab. Aufgrund des Vermögens der Eheleute liege keine Bedürftigkeit vor.
Dem widersprach der Ehemann. Aufgrund des Heimaufenthalts und der Erkrankung lebe er von seiner Frau getrennt, so dass sein Einkommen und Vermögen nicht herangezogen werden könnten. Es bestehe keine Gemeinschaft mehr, da sich seine Ehefrau nicht mehr mit ihm verständigen könne.
Die Richter argumentierten aber, dass es ein Getrenntleben erst dann gebe, wenn der Wille bestehe, die Lebensgemeinschaft aufzulösen. Diesen konnten die Richter jedoch nicht feststellen. Der Mann müsse die Pflegekosten übernehmen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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