Betreiber halten sich nicht an das neue Spielhallengesetz
Das Abgeordnetenhaus hatte in dem neuen Spielhallengesetz verschärfte Regeln formuliert, um die Casinoflut einzudämmen. Immer mehr Daddelbuden machen vor allem ohnehin schwierige Gegenden wie Müller-, Bad-, Brunnen- oder Turmstraße zu bunt blinkenden Spielemeilen. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Betreiber nur noch acht statt bisher zwölf Geldspielgeräte aufstellen dürfen. Außerdem müssen Casinos einen Mindestabstand von 500 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten. Spielhöllen dürfen nicht mehr 23 Stunden durchgehend geöffnet haben, sondern müssen am Tag acht Stunden schließen. Das Gesetz gilt nur für Neuanträge. Für bestehende Spielhallen gilt eine Übergangsfrist bis 2016.Wie der für das Ordnungsamt zuständige Stadtrat Carsten Spallek (CDU) in der BVV sagte, will die für Glücksspieldelikte zuständige Abteilung 254 des Landeskriminalamtes Ende September stadtweite Schwerpunktkontrollen in Spielstätten durchführen. Da das Ordnungsamt dabei eingebunden ist, hat Spallek bisher "keine eigenständigen konzentrierten Kontrollmaßnahmen konzessionierter Spielhallenbetriebe" durchgeführt, so der Stadtrat. Er geht jedoch von einer "sehr hohen Feststellungsquote aus". Denn bei den routinemäßigen Stichpunktkontrollen durch das Ordnungsamt in den vergangenen Monaten hat sich keiner der 14 überprüften Spielhallenbetreiber an das Gesetz gehalten. In allen Casinos hingen mehr Automaten an der Wand als erlaubt. Laut Spallek liege das "nicht nur ausschließlich am fehlenden Rechtsbewusstsein der Spielhallenbetreiber", sondern auch an laufenden Klagen gegen die generelle Verfassungsmäßigkeit des Berliner Spielhallengesetzes. Etliche Casinobosse hatten vorläufigen Rechtsschutz beantragt.
Seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts im Frühjahr steht aber fest: Das Berliner Spielhallengesetz ist verfassungsgemäß. Die Richter hatten eine entsprechende Klage eines Casinobetreibers abgewiesen.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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