Bürger können Einwände vorbringen
Es handelt sich um die B-Pläne 1-51 (Gelände zwischen der Schönholzer Straße, Ruppiner Straße, Rheinsberger Straße und Brunnenstraße), 1-53 (Gelände zwischen Rheinsberger Straße, Brunnenstraße, Anklamer Straße und Strelitzer Straße), 1-55B (Gelände zwischen der Anklamer Straße, Strelitzer Straße, Elisabethkirchstraße und Ackerstraße), 1-56B (Grundstücke Anklamer Straße 10-14, Brunnenstraße 160-173, Invalidenstraße 1-2, Elisabethkirchstraße 1-10 und Strelitzer Straße 2-4 und 7), 1-57B (Gelände zwischen Anklamer Straße, Fehrbelliner Straße, Veteranenstraße und Brunnenstraße mit Ausnahme des Grundstücks Veteranenstraße 18) sowie 1-59 (Gelände zwischen Invalidenstraße, Brunnenstraße, Torstraße und Ackerstraße).
Bürger können die Entwürfe im Stadtplanungsamt, Zimmer 167, Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie nach Vereinbarung unter 901 84 57 32 auch außerhalb dieser Sprechzeiten einsehen und ihre Einwände abgeben.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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