Anwaltsschreiben immer prüfen
Ob hinter der Zahlungsaufforderung tatsächlich ein wirksam geschlossener Vertrag steht, sollten Betroffene erst einmal eingehend prüfen, raten die Verbraucherschützer. Wer sich nicht erinnern kann, mit dem Unternehmen am Telefon mündlich einen Vertrag abgeschlossen zu haben, kann die Forderung schriftlich mit einem Einschreiben und Rückschein bestreiten und Belege für einen Vertragsschluss einfordern. Einen Musterbrief und weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale im Internet.
Der Inhalt der Briefe ist meist ähnlich: Eine Forderung in Höhe von 59 Euro aus dem Jahr 2010 sei nicht beglichen worden, heißt es nach Angaben der Verbraucherschützer. Durch Zinsen und Anwaltskosten betrage die offene Gesamtforderung mittlerweile 254,54 Euro. Wer nicht zahlt, dem droht angeblich die Verdoppelung dieses Betrages. Hinter der Forderung steht ein Unternehmen aus der Türkei, das Gewinnspieleintragungsdienste per Telefon vertreibt.
Unterstützung gibt es in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder telefonisch montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter 0900 17 78 08 01 (1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen).
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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