Beiträge in Steuererklärung eintragen

Beiträge zur Unfall-, Haftpflicht- oder Risikolebensversicherung mindern die Steuerlast. Sie können bei der Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.

Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine hin. Die Kosten für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sowie die Absicherung vor Erwerbs- und Berufsunfähigkeit können ebenfalls abgesetzt werden. Auch das Krankentagegeld sowie Wahlleistungen bei den Beiträgen zur Krankenversicherung zählen dazu.Steuerpflichtige könnten unter Umständen von einer Klage vor dem Bundesfinanzhof profitieren (Az.: X R 5/13). Bislang wirken sich die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung nur steuermindernd aus, wenn diese im Jahr 1900 Euro nicht überschreiten. Bei Steuerpflichtigen ohne Zuschuss zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber wie bei Selbstständigen sind es 2800 Euro. Übersteigen die Beiträge zur Krankenversicherung 1900 oder 2800 Euro, zählen Aufwendungen für weitere Versicherungen in der Einkommensteuer nicht.

Der Bundesfinanzhof muss nun entscheiden, ob dies eine unzulässige Benachteiligung darstellt. Das Bundesfinanzministerium habe bereits angewiesen, Einkommensteuerbescheide in dem Punkt nur vorläufig auszugeben.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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