Freie Wahl bei Schulform
Eltern dürfen den Bildungsweg für ihr Kind selbst bestimmen. Nach einem Losverfahren darf ein Schüler nicht dazu gezwungen werden, anstelle einer Gesamtschule ein Gymnasium zu besuchen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden (Az.: 3 M 687/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Eltern eines Grundschülers hatten ihr Kind vor Beginn des Schuljahres an einer der beiden Integrierten Gesamtschulen der Stadt angemeldet. Da es mehr Anmeldungen gab, als Plätze an den beiden Schulen vorhanden waren, hatte die Stadt ein Losverfahren angewendet. Dabei erhielt der Junge keinen Platz in einer Gesamtschule, sondern in einem Gymnasium. Die Eltern konnten in zwei Gerichtsinstanzen die Einschulung in einer der beiden Gesamtschulen durchsetzen. Nach dem Schulgesetz können die Eltern den Richtern zufolge zwischen den Schulformen und Bildungsgängen auswählen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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