Händler und Hersteller sind erste Adresse
"Wenn ich zu einer Werkstatt um die Ecke gehe, setze ich die Gewährleistung aufs Spiel", warnt Jaroslav Smycek von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungszeit sollte sich der Käufer immer an den Händler oder die Verkaufsstelle wenden, rät der Experte. Denn wenn der Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist, gibt es Reparatur oder Ersatz sogar kostenlos. An den Hersteller muss sich der Käufer vom Verkäufer während der Gewährleistungszeit zwar nicht verweisen lassen. Er kann aber prüfen, welche freiwilligen Garantiezusagen der Hersteller macht, die vielleicht über den Zeitraum oder Umfang der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehen. "Man muss genau durchlesen, was im Garantieversprechen inbegriffen und was ausgeschlossen ist", erklärt Smycek. Denn der Garantiebegriff ist gesetzlich nicht festgezurrt.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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