Katzenklappe meldepflichtig
Wer in seine Haus- oder Wohnungstür eine Katzenklappe einbaut, sollte darauf achten, dass davon keine Gefahrenerhöhung ausgeht. "Wenn es durch die Katzenklappe möglich ist, die Tür zu öffnen oder an den Schlüssel zu kommen, der in greifbarer Nähe abgelegt wurde, könnte der Hausratversicherer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen", so Stephan Gelhausen, Leiter des Informationszentrums der deutschen Versicherer "ZUKUNFT klipp + klar". Wer keinen Tarif hat, in dem der Versicherer auf den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit verzichtet, muss im Fall des Falles mit der Kürzung der Entschädigungsleistung rechnen.
Ingrid Laue / rid
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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