Öffentlichkeit darf Einwände und Anregungen vorbringen
Wesentliches Ziel des Bebauungsplans 8-59 im Bereich Krokusstraße und Stubenrauchstraße in Rudow ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes. Entstehen sollen dort zwei- bis dreigeschossige Häuser mit etwa 45 Wohneinheiten. Die bestehende Krokusstraße wird in diesem Abschnitt als Straßenverkehrsfläche planungsrechtlich gesichert. Der Plan ist bis einschließlich 17. April einsehbar. Noch bis einschließlich 3. April liegt der Bebauungsplan 8-9bab für den Bereich südlich der Mohriner Allee und des Windröschenweges in Britz öffentlich aus. Wesentliches Planungsziel ist es hier, ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen, um eigentumsorientierte Wohnformen zu ermöglichen, in diesem Fall Einzel- und Doppelhäuser mit etwa 80 Wohneinheiten.
Auch im Bereich Harzer Straße, Treptower Straße und Kiehlufer soll gebaut werden. Planerisches Ziel ist die Entwicklung von Wohnnutzungen auf derzeit überwiegend gewerblich genutzten Flächen. Konkret geht es um die Entwicklung eines Bildungszentrums durch einen privaten Träger auf einer gewerblichen Brachfläche. Bis einschließlich 28. März haben Bürger die Möglichkeit, sich über den Plan 8-70 zu informieren. Die Öffentlichkeit ist aufgefordert, Anregungen einzubringen.
Die beiden Bebauungspläne 8-59 und 8-9bab sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr im Rathaus, Karl-Marx-Straße 83, Neubau, 6. Etage, Zimmer N 6017, einsehbar. Der Bebauungsplan für Nord-Neukölln (Nummer 8-70) kann zu den gleichen Zeiten im Flur der 7. Etage neben Raum N 7015 eingesehen werden.
Autor:Sylvia Baumeister aus Neukölln |
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