ELSTAM lässt grüßen
Mit Beginn des neuen Jahres hat die gute alte Lohnsteuerkarte endgültig ausgedient. Das neue Zauberwort heißt ELSTAM. Dahinter verbirgt sich der Datenaustausch zwischen Arbeitgeber und Finanzverwaltung hinsichtlich der elektronischen Steuerabzugsmerkmale (kurz ELSTAM).Viele Arbeitgeber haben bereits zum Jahresbeginn auf das neue Verfahren umgestellt bzw. werden dies in den nächsten Monaten tun. Über den Zeitpunkt der Umstellung werden Sie von Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig informiert. Nach Umstellung auf das ELSTAM-Verfahren gibt es auch kein Zurück mehr. Ausschließlich die von der Finanzverwaltung abgerufenen elektronischen Stammdaten sind für den Arbeitgeber bindend. Alle Arbeitnehmer wurden seitens der Finanzverwaltung bereits im letzten Jahr über die gespeicherten Daten informiert. Sofern hier Fehler enthalten sind bzw. sich nachträgliche Änderungen der persönlichen Verhältnisse ergeben haben, muss der Datenbestand korrigiert werden. Dies kann aber nur durch den Arbeitnehmer und nur auf Antrag beim Finanzamt erfolgen.
Sofern Sie Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein sind, kann dieser für Sie den Antrag auf Korrektur der elektronischen Steuerabzugsmerkmale stellen. Ein Grund mehr sich professionelle Hilfe in einer von mehr als 2.800 Beratungsstellen des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. zu suchen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und (Klein-)Vermieter gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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