Bezirkswahlausschuss entscheidet über Zulassung: Neun Parteien bei BVV-Wahl
Spandau. Jetzt ist es amtlich. Für die BVV-Wahl am 18. September dürfen in Spandau neun Parteien und eine Wählergemeinschaft antreten. Drei Parteien flogen von der Liste der Wahlvorschläge.
Der Termin ist bekannt. Am 18. September stehen in Berlin die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) an. Doch wer darf eigentlich gewählt werden? Denn nicht jede Partei oder Wählervereinigung, die sich bewirbt, ist automatisch zugelassen. Das letzte Wort haben hier die Bezirkswahlausschüsse. Streng nach Gesetz prüfen sie die Wahlvorschläge und Bewerberlisten und beschließen über deren Zulassung.
In Spandau hat der Wahlausschuss sein Prüfergebnis jetzt öffentlich bekannt gegeben. Neun Parteien und eine lokale Wählergemeinschaft dürfen in der Zitadellenstadt zur BVV-Wahl antreten. Gewichtet nach der Anzahl ihrer Bewerber sind das die CDU (51), die SPD (40), die AfD (12), Bündnis 90/Die Grünen (10), die FDP (10), die Wählergemeinschaft WisS (9), die Linkspartei (8), die Piratenpartei (7), „Die Partei“ (6) und die Kleinpartei „Bürgerbewegung Pro Deutschland (4).
Stimmen fehlten oder wurden gar nicht abgegeben
Bei den Bezirkswahlvorschlägen dieser Parteien seien keine Mängel oder Beanstandungen festgestellt worden, verkündete die stellvertretende Bezirkswahlleiterin Katrin Zickert. Wohl aber bei den Kleinparteien „Deutsche Konservative“ (DKP) und „Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit“ (BIG) sowie der NPD. So fehlten der BIG sämtliche Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, erklärte Katrin Zickert das Problem. Bei der DKP und der NPD wiederum reichten die vorgelegten Unterschriften nicht aus, um an der Wahl teilnehmen zu können. Ergo wurden die Parteien von der Liste der Bezirkswahlvorschläge gestrichen und stehen zur BVV-Wahl in Spandau nicht auf dem Wahlzettel. Gegen diese Entscheidung konnten die betreffenden Parteien innerhalb von drei Tagen Beschwerde einlegen.
Für die BVV-Wahl beträgt das Mindestwahlalter 16 Jahre. Für die Parteien gilt die Drei-Prozent-Hürde. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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