Spandau. Heiraten am Wochenende? Was in anderen Bezirken bereits üblich ist, lässt in Spandau noch auf sich warten. Denn dem Standesamt fehlt das nötige Personal.
Der Antrag der CDU-Fraktion, standesamtliche Eheschließungen im Rathaus oder an besonderen Orten des Bezirks auch am Wochenende zu ermöglichen, beschäftigt die Bezirksverordneten bereits seit Längerem. Zuletzt beriet Ende September der Haushaltsausschuss über die Finanzierbarkeit des Vorschlages, überwies den Antrag dann aber ergebnisoffen in den Ausschuss für Bürgerdienste. Der hatte die Vorlage nun am 17. Oktober erneut auf dem Tisch. Dort wiederholten der zuständige Stadtrat Stephan Machulik (SPD) und seine Amtsleiterin Anke Lausecker, warum das Ja-Wort am Wochenende zwar durchaus begrüßt wird, so schnell aber nicht realisierbar ist. Dem Standesamt - personell das kleinste in Berlin - fehlen die Leute. 13 Mitarbeiter arbeiten dort, davon sechs in Teilzeit. Und deren Hauptaufgaben sind nicht die Eheschließungen, sondern Sterbefälle und Geburtsanzeigen. "Damit haben wir sehr viel zu tun", bestätigte Anke Lausecker.
Krankmeldungen und die seit Januar vergangenen Jahres vakante Leiterstelle im Standesamt verschärfen den personellen Engpass zusätzlich. Zweimal wurde der Posten bereits ausgeschrieben. Das aktuelle Auswahlverfahren läuft noch bis November. "Wir hoffen, bis Anfang kommenden Jahres einen neuen Leiter gefunden zu haben", so Machulik. Auch zwei neue Mitarbeiter sollen kommen, der erste beginnt zum 1. Dezember. Damit dürfte sich die Personalsituation etwas entspannen. Offen ist jetzt aber noch die Frage, wie hoch die zusätzlichen Kosten für die standesamtliche Wochenendheirat sind. Laut Gebührenordnung kostet dieser besondere Service das traute Paar maximal 60 Euro zusätzlich. Der Aufwand für das Bezirksamt ist jedoch deutlich höher.
Weil das im Ausschuss nicht geklärt werden konnte, wurde der CDU-Antrag mehrheitlich abgelehnt. "Wir wollen auch nichts durchdrücken, was momentan nicht machbar ist", sagte Joachim Koza (CDU). Seine Fraktion werde den Antrag aber beizeiten wieder auf die Tagesordnung setzen.
Ulrike Kiefert / uk
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