Marcel E. weist Untreuevorwürfe zurück
Wie berichtet, war E. am 18. Juli 2012 festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Mitglied einer Bande von Immobilienbetrügern gewesen zu sein. Diesen Vorwurf sah die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Berlin in einem Urteil vom 14. November 2013 jedoch als haltlos an. Gleichwohl verurteile sie E. zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Sie begründete dies mit Untreue in zehn Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug.
Die angeklagten Taten datieren von den Jahren 2008 bis 2010. Damals hatte E. in seiner Schöneberger Kanzlei Verkäufe von Wohnungen beurkundet. Laut Staatsanwaltschaft waren darunter sogenannte Schrottimmobilien, deren Erwerb die Käufer schnell in finanzielle Notlagen geraten ließen. Zum Prozessauftakt hatte E. betont, von den betrügerischen Hintergründen nichts gewusst zu haben. Das Gericht hielt ihm jedoch entgegen, dass er spätestens nach Beschwerdeschreiben von Käufern darauf hätte aufmerksam werden müssen.
E. selbst war es, der das Thema Schrottimmobilien in der öffentlichen Wahrnehmung beförderte. Er vertrat von Immobilienbetrügern Geschädigte und setzte dabei auch die Rückabwicklung von für die Käufer fatalen Verträgen durch. Im Spandauer Mieterverein kümmerte er sich um die Interessen von Mietern. Zugleich nahm er intensiv an der Debatte um den am 1. Dezember 2011 gewählten "Zwölf-Tage-Senator" Michael Braun (CDU) teil, dem gleich nach seiner Wahl vorgeworfen wurde, er habe sich an der Beurkundung von Schrottimmobilien beteiligt. Braun musste nach zwölf Tagen im Amt zurücktreten.
Während sich die Vorwürfe gegen Braun jedoch nicht halten ließen, wurde E. am 18. Juli 2012 festgenommen. Zu langjährigen Haftstrafen verurteilte Immobilienbetrüger hatten ihn schwer belastet. Ein neues Verfahren muss nun zeigen, ob sich der vom Landgericht bestätigte Betrugs- und Untreuevorwurf halten lässt oder nicht. Das Urteil vom 14. November ist damit nicht rechtskräftig.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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