Radler und Fußgänger kommen sich ins Gehege
Grund sind die durchweg ablehnenden Stellungnahmen etwa der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Polizeidirektion 2 sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde. Der Antrag der GAL sah vor, die Radwegeführung am Rathaus und an der Ellipse zu ändern. Ziel war es, das Aufeinandertreffen von Radfahrern und wartenden Busfahrgästen zu vermeiden. Die GAL schlug folgende Alternativen vor: Der Fahrradweg in Richtung Norden wird über die Feuerwehrzufahrt - hinter den Bushaltestellen entlang - auf einer Brücke über die ehemaligen Rolltreppenrampen und dann wieder auf seine aktuelle Achse geführt. Nach Süden knickt der Radweg am Amtsgericht nach rechts ab und führt hinter Basketball-Spielfeld und Ellipse an der ehemaligen Stadtmauer entlang. An der Seegefelder Straße mündet der Radweg wieder in die Klosterstraße.Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht hier einen unverhältnismäßigen Aufwand, da auf der Westseite auch der U-Bahn-Zugang verlegt werden müsste. Angesichts eines einzigen Unfalls zwischen einem Radler und einem Fußgänger im Zeitraum von 2006 bis 2011 sei eine Änderung der Radwege nicht notwendig. "Es ist zudem geplant, die Benutzungspflicht für den Radweg aufzuheben und Radfahrern künftig die Mitnutzung des Bussonderstreifens zu gestatten", schreibt die Verwaltung. So sei mit einer weiteren Reduzierung der Konfliktfälle zu rechnen.
Die untere Denkmalschutzbehörde hat Bedenken wegen der "Überquerung der Rolltreppenrampe zum U-Bahnhof Rathaus Spandau mittels einer Brücke". Ein Brückenbauwerk würde zu einer starken optischen Beeinträchtigung des Rathausvorplatzes und auch des Rathauses führen.
Auch der Verkehrsdienst der Polizeidirektion 2 äußert Bedenken wegen des Rathausmarkts auf der Westseite des Altstädter Rings. Hier müsste die gesamte Fläche umstrukturiert werden. "Durch eine Verlegung des Marktbereichs käme es aber zu erneuten Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu noch größeren Behinderungen als bisher führen", sagt die Polizei. Zudem weist sie auf das Gebot der Rücksichtnahme hin: "Notfalls muss der Radfahrer absteigen, um dem Fußgänger als schwächsten Verkehrsteilnehmer den Weg zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen."
Autor:Michael Uhde aus Spandau |
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