Hier haben Radler Hoheitsrecht

Hier dürfen nur Radfahrer fahren. Eine Ausnahme bilden Anlieger. Sie können auch mit dem Auto in die Straße fahren. Foto: K. Menge | Foto: K. Menge
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Steglitz. Anfang des Jahres wurde es angekündigt und jetzt umgesetzt: Die Sedan- und Lauenburger Straße ist als Fahrradstraße ausgewiesen worden und ist nun Radlern vorbehalten. Piktogramme auf der Fahrbahn und Schilder mit weißem Fahrrad auf blauen Grund weisen darauf hin. Was müssen Pkw-Fahrer hier beachten und was dürfen Radfahrer in der Fahrradstraße?

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrradstraßen ausschließlich von Fahrradfahrern benutzt werden. Für Pkw-Fahrer ist die Fahrradstraße tabu. Lediglich durch ein Zusatzschild ist das Befahren auch Autofahrern erlaubt. Im Falle der Sedan- und Lauenburger Straße gilt der Zusatz „Anlieger frei“ und erlaubt Anwohnern und Anliegern die Durchfahrt mit dem Pkw. Doch die Autofahrer müssen sich unterordnen, denn Radler haben eindeutig den Vorrang. Sie bestimmen das Tempo und dürfen auch nebeneinander fahren. Dabei ist es egal, ob sie Autofahrer blockieren. Es gilt Tempo 30 aber mitunter müssen Autofahrer mit deutlich geringerer Geschwindigkeit fahren. Nämlich dann, wenn Radfahrer gemütlich nebeneinander radeln. Das ist auf der Fahrradstraße erlaubt. Beim Überholen müssen Autofahrer einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Radfahrern halten. Und: Sie dürfen keinen Druck ausüben und etwa ungeduldig hupen.
Sonstige Regelungen wie Vorfahrt, Abbiegen oder Überholen gelten weiterhin für alle. Beispielsweise müssen Kinder bis acht Jahre laut Straßenverkehrsordnung auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren. Und auch wenn Radfahrer Hoheitsrecht haben, so dürfen sie nicht kreuz und quer auf der Straße herumfahren. Sie müssen das Rechtsfahrgebot einhalten. Tempo 30 gilt übrigens für alle. Auch Radfahrer dürfen die Fahrradstraße nicht als Rennstrecke benutzen.
Der rund zwei Kilometer lange Abschnitt für Radfahrer ist Bestandteil zweier Berliner Radrouten und ein weiteres Verbindungsstück auf dem Weg zwischen Berlin-Mitte und Teltow. Umweltstadträtin Christa Markl-Vieto freut sich, dass durch die Umsetzung eines BVV-Beschlusses das Radfahren nun wieder ein Stück attraktiver geworden ist. „Auch unter dem Sicherheitsaspekt ist eine Fahrradstraße für Radfahrende ein Gewinn“, ergänzt Verkehrsstadtrat Michael Karnetzki. Die anliegenden Haushalte werden per Hauswurfsendungen über die Neuerung informiert. Am 1. Juni, 10 Uhr, ist die offizielle Eröffnung der Fahrradstraße durch die beiden Stadträte geplant. KM

Hier dürfen nur Radfahrer fahren. Eine Ausnahme bilden Anlieger. Sie können auch mit dem Auto in die Straße fahren. Foto: K. Menge | Foto: K. Menge
Das Piktogramm auf der Straße zeigt, dass in der Lauenburger Straße die Fahrradfahrer das Hoheitsrecht haben. | Foto: K. Menge
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Karla Rabe aus Steglitz

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