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Was ist was im Pflichtteilsrecht?

Der Pflichtteilsanspruch stellt grundsätzlich die Minimalbeteiligung eines Pflichtteilsberechtigten dar. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Anspruch in Geld. Neben den eigentlichen Pflichtteilsansprüchen sind jedoch noch Pflichtteilsrestansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu unterscheiden. Die ersteren Ansprüche entstehen, wenn einem Pflichtteilsberechtigten testamentarisch etwas zugewandt ist und der zugewandte Wert unterhalb des...

  • Frohnau
  • 20.03.14
  • 54× gelesen
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