Bezirke fühlen sich überrumpelt
Senat will den Gastronomen die Sondernutzungsgebühren auch rückwirkend erlassen
Der Senat hat im Dezember beschlossen, dass Gastronomen in diesem Jahr keine Gebühren zahlen müssen, wenn sie Tische und Stühle auf den Bürgersteig stellen. Sie sollen zudem bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren für öffentliches Straßenland rückwirkend auch für 2023 erstattet bekommen. Dagegen wehren sich jetzt die Bezirke. Acht Bezirke fordern in einem sogenannten Amtshilfeersuchen Unterstützung vom Senat für die beschlossene Rückzahlung. Mit den „knappen personellen Ressourcen, mit denen...