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Soziales

Landesgrundstücke im Erbbaurecht
Soziale Träger können sich bis zum 25. Mai für Nutzung der Flächen bewerben

Der Senat vergibt insgesamt 40 unbebaute oder ungenutzte landeseigene Einfamilienhausgrundstücke im Erbbaurecht. Soziale Träger können sich mit ihren gemeinnützigen Konzepten bewerben. Grund und Boden wird in Berlin nicht mehr verscherbelt. Berlin hat den Verkauf seiner Liegenschaften gestoppt und vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Das heißt, der Nutzer zahlt einen Erbbauzins oder eine Erbbaupacht über üblicherweise 99 Jahre und kann das Grundstück bebauen....

  • Lichtenberg
  • 21.03.22
  • 244× gelesen
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