Arbeitslosmeldung nicht sofort nötig
Für den Anspruch auf Weiterzahlung von Kindergeld nach Beendigung der Schulausbildung ist es nicht in jedem Fall erforderlich, dass sich betroffene Jugendliche bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssuchend oder arbeitslos meldet. Der Anspruch auf Kindergeld (bis zum 21. Lebensjahr) bleibt bestehen, wenn innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung ein Studium aufgenommen, eine Ausbildung in einem Betrieb, einer weiterführenden Schule oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr begonnen wird. Ist das nicht der Fall, dann müssen für den gesamten Zeitraum, also jeden Anspruchsmonat, ernsthafte Bemühungen nachgewiesen werden. "Die können durch geeignete Unterlagen erbracht werden, zum Beispiel schriftliche Bewerbungen bei Ausbildungsbetrieben, schriftliche Zwischennachrichten oder Absagen dieser Betriebe, schriftliche Bewerbungen um einen Studienplatz oder durch eine Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn bei der Berufsberatung", erklärt Agentur-Sprecher Uwe Mählmann.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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