Bezirk fordert von Bauherren, größere Vorhaben öffentlich vorzustellen
Geändert wurde der Paragraf 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Es betrifft größere Bauvorhaben. Spätestens bei Abgabe eines Bauantrags werde der Antragsteller ausdrücklich darauf hingewiesen, die Öffentlichkeit zu beteiligen, so die für Stadtentwicklung zuständige Stadträtin Sibyll Klotz (Bündnis 90/Grüne). Das heißt, der Bauherr muss die Ziele des Projekts und seine Auswirkungen darlegen und zur Diskussion stellen. "Die Regelung kann helfen, Irritationen und Überraschungen in der Nachbarschaft zu vermeiden", meint Klotz.
Was unter einem "größeren Bauvorhaben" zu verstehen ist und wie die Beteiligung der Bürger auszusehen hat, ist in einem Merkblatt nachzulesen, das das Stadtentwicklungsamt erstellt hat. In die Rubrik fallen Projekte, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen: Vorhaben im beziehungsweise am Rand eines Wohngebiets; Vorhaben mit einer Bruttogeschossfläche von mehr als 750 Quadratmetern; ein Projekt mit mehr als 50 Pkw-Stellplätzen; ein Vorhaben, bei dem Schwerlastverkehr mit mehr als 20 Fahrten pro Tag anfällt oder h ein Projekt, bei dem das Grundstück nicht unmittelbar als Baugrund zu erkennen ist.
Die Anwohner sollen sich im Internet informieren und dazu äußern können. Der Bauherr wird aufgefordert, Infoblätter im Gebiet zu verteilen, ein Inserat in mindestens einer Tageszeitung zu schalten und eine Pressemitteilung herauszugeben sowie eine "Erörterungsveranstaltung" durchzuführen. Der Bauherr hat die Ergebnisse dieser frühen Bürgerbeteiligung spätestens dann dem Stadtentwicklungsamt vorzulegen, wenn er die Baugenehmigung beantragt.
Die Informationspflicht bestehe nur, wenn das Vorhaben bereits planerische Gestalt angenommen habe und seine Umsetzung wahrscheinlich sei, versichert Sibyll Klotz im Merkblatt.
Merkblatt und weitere Informationen unter http://asurl.de/meg.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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