Bezirksamt beschließt neue Leitlinien für innerstädtisches Bauen
Am attraktivsten sind Wohnlagen in den Innenstadtquartieren. Um hier Wohnraum zu schaffen, beantragen Investoren verstärkt den Ausbau von Dachraum sowie Aufstockungen und Anbauten samt Außenaufzügen, aber auch die Bebauung von Baulücken. Diese Vorhaben sind nach geltendem Planungsrecht aber unzulässig. Das Bezirksamt will diesen Widerspruch zwischen den gesetzgeberischen Vorgaben, privaten Veränderungswünschen und öffentlichen Ansprüchen aufheben und hat daher die in den neunziger Jahren in Schöneberg erstellten "Leitlinien für die planungsrechtliche Beurteilung bei ergänzenden Bauvorhaben in hochverdichteten Gebieten" überarbeitet.
Sinn und Zweck dieser Leitlinien ist nach wie vor, Modernisierungen und die Bebauung freier Flächen zu gestatten, wenn Bezirksamt und Bezirksverordnete dem zustimmen. Nie war es ein Ziel der Leitlinien, vorhandene Gebäude im dicht bebauten Innenstadtbereich abzureißen und neue Wohngebäude an ihrer Stelle zu errichten. "Um das klarzustellen, wurde eine Änderung erforderlich", sagt Sibyll-Anka Klotz. Beim Abriss von Altem und Neubau handelten Investoren nicht sozialverträglich, kritisiert die Stadträtin. Und die bisherigen Leitlinien hätten diesen Punkt nicht berücksichtigt. "Es wurde daher notwendig, stärker als bisher die sozialen Aspekte der Stadtentwicklung als öffentlichen Belang zu beachten und die Leitlinien dahingehend zu ergänzen.", kommentiert Klotz den Beschluss des Bezirksamtes.
In das Regelwerk wurde unter anderem folgender Absatz neu aufgenommen: "Die Anwendung der Leitlinien bezieht sich bei Neubauvorhaben auf die Schließung vorhandener Baulücken. Sie finden keine Anwendung bei Neubauvorhaben, die erst durch den Abriss vorhandener Bausubstanz ermöglicht werden." Der Beschluss zu den Leitlinien wird nun der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt .
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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