Bezirksamt sucht Wahlhelfer für die Bundestagswahl
Insgesamt sind 102 Wahllokale sowie 65 Briefwahlstandorte in allen sechs Ortsteilen zwischen Wittenbergplatz und Lichtenrader Stadtgrenze zu besetzen. Die Wahlvorstände üben die Tätigkeit ehrenamtlich aus und bekommen für ihren staatsbürgerlichen Einsatz 31 Euro Erfrischungsgeld. Beschäftigte der Berliner Verwaltung bekommen 21 Euro und einen Freizeitausgleich. Im Prinzip ist jeder wahlberechtigte Bürger laut Paragraf 11 Bundeswahlgesetz (BWG) verpflichtet, dieses, nur aus "wichtigen Gründen" ablehnbare Ehrenamt zu übernehmen. Bei Zuwiderhandlung beziehungsweise Fernbleiben "ohne genügende Entschuldigung" trotz unterschriebener Bereitschaftserklärung droht eine Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 49a BWG."Wir weisen ausdrücklich darauf hin, weil wir uns natürlich darauf verlassen können müssen, dass die Leute am Wahlsonntag pünktlich erscheinen und die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft wahrnehmen", so Oliver Schworck (SPD), Stadtrat für Jugend, Ordnung und Bürgerdienste. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf im Bezirk zuständig. Dass sich aber nicht genügend Wahlhelfer freiwillig melden, hält er aus Erfahrung für unwahrscheinlich.
Per Zufallsprinzip
"Das ist in Tempelhof-Schöneberg bisher noch nicht vorgekommen und aus anderen Bezirken habe ich diesbezüglich auch noch nichts gehört. Meistens melden sich sogar mehr Leute, als wir brauchen. Aber, wenn der Ernstfall tatsächlich einmal eintreffen sollte, müssten wir die Leute per Zufallsprinzip aus dem Melderegister ziehen", so der Stadtrat. Dann greift die Verpflichtung laut Bundeswahlgesetz.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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