Gräber von vor 1992 werden eingeebnet
Laut Friedhofsgesetz endet die "ewige Ruhe" offiziell nach 20 Jahren. Das Bezirksamt - zuständig für die landeseigenen Friedhöfe am Priesterweg, an der Eythstraße, Stubenrauchstraße, Eisackstraße, Reißeckstraße und Gottlieb-Dunkel-Straße - teilt mit, dass auf Grundlage von Paragraf 11 Friedhofsgesetz, alle Erd-, Urnen-, Reihen- und Wahlgrabstätten sowie Urnenwandgrabstätten, die bis zum 31. Dezember 1992 auf diesen fünf Friedhöfen angelegt wurden, betroffen sind. Dazu kommen Grabstätten, deren Ruhezeiten schon früher abgelaufen sind. Mit Ablauf der Ruhezeit erlischt das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten, sofern keine Verlängerung beantragt wird. Wird eine Verlängerung durch die Friedhofsverwaltung bei Familien-, Sondergrabstätten und Urnenwahlgrabstätten zugelassen, müssen bei neu zu errichtenden oder neu zu gestaltenden Grabmalen und Grabausstattungen die heute geltenden Vorschriften beachtet werden. Andernfalls gilt die Aufforderung, Rechte an Grabmalen oder sonstigen Grabausstattungen noch vor Ablauf der Ruhezeit geltend zu machen. Die Aushändigung der Sachen muss unter Vorlage der Personalausweis und Nachweis des Eigentumsrechtes im Verwaltungsbüro, Reißeckstraße 14, Mariendorf, beantragt werden. Danach sind die Grabmale und Grabausstattungen bis spätestens 31. Januar 2013 zu entfernen. Wenn nicht, räumt die Friedhofsverwaltung die Gräber ab Anfang Februar entschädigungslos ab.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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