Im Bezirk fehlen derzeit noch rund 250 Wahlhelfer
Aber auch zulässige Plakatierung muss beim Tiefbauamt beantragt werden. Genehmigungen bekommen nur Parteien, die zur Wahl zugelassen sind. In der Regel wird eine nicht standortbezogene Sondernutzungserlaubnis gemäß dem Berliner Straßengesetz zur Anbringung von Wahlwerbung an Lichtmasten im öffentlichen Straßenland oder eine standortbezogene Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von Großplakaten erteilt. Die Erlaubnis gibt es allerdings erst nach Zahlung einer "Sicherheitsleistung" von 0,50 Euro pro Plakat. Damit soll die ordnungsgemäße Anbringung und fristgerechte Entfernung gewährleistet werden. Sofern keine Beanstandungen oder Schäden durch die Plakatierung festgestellt und sämtliche Plakate (die Betonung liegt auf sämtliche) fristgerecht entfernt werden, gibt es das Geld zurück. Andernfalls werden die Plakate ohne Vorwarnung auf Kosten des Verursachers entfernt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann.
Um die Wahl ordnungsgemäß durchführen zu können, fehlen dem Tempelhof-Schöneberger Wahlamt aber noch rund 250 Wahlhelfer. Gebraucht werden insgesamt etwa 1600. "Wir bieten den Helfern einen abwechslungsreichen Tag, ein Erfrischungsgeld und für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zusätzlich einen Freizeitausgleich", wirbt der zuständige Stadtrat Oliver Schworck (SPD). Die Anmeldung als Wahlhelfer erfolgt durch eine Bereitschaftserklärung, die in den Bürgerämtern im Rathaus Schöneberg, im Rathaus Tempelhof und in der Briesingstraße 6 in Lichtenrade erhältlich sowie im Internet unter www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg zu finden ist.
Sollten sich nicht genug Helfer finden, werden sie per Zufallsprinzip aus dem Melderegister bestimmt. Grundsätzlich ist jeder wahlberechtigte Bürger laut Paragraf 11 Bundeswahlgesetz verpflichtet, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Abgelehnt werden kann dies nur aus "wichtigen Gründen".
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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