Millionenkosten bei Nichtbebauung des Flugfelds
Zu diesem Ergebnis ist zumindest das wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut "empirica" gekommen, das das Gutachten über die "Volkwirtschaftlichen Auswirkungen eines Verzichts auf eine Teilbebauung des Tempelhofer Flugfelds" im Auftrag der Tempelhof Projekt GmbH und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erstellt hat. Darin haben die Gutachter die Kosten ermittelt, die der Öffentlichkeit entstehen, wenn die ausgeguckten Teilbereiche an den Rändern nicht wie geplant für Wohn- und Gewerbebebauung genutzt werden können. Wie berichtet, ist die Bebauung des ehemaligen Flugfeldes höchst umstritten und wird inzwischen auch von der Mehrheit der Bezirksverordneten abgelehnt - jedenfalls in der vom Senat bislang geplanten Form und dem gewünschten Ausmaß.
Demnach sollen auf einer über 50 Hektar großen Nettobaufläche neue, "um eine spektakuläre Parklandschaft gruppierte Stadtquartiere mit attraktiven Wohn- und Gewerbeflächen" entstehen. Dagegen strebt die Bürgerinitiative "100 % Tempelhofer Feld" bereits ein Volksbegehren mit dem Ziel an, die Bebauung des Geländes überhaupt zu verhindern.
Verläuft das Volksbegehren erfolgreich, drohen der Volkswirtschaft millionenschwere Verluste auf mehreren Ebenen, warnen die Fachleute. Ein Ausgangspunkt ist unter anderem der Bevölkerungszuwachs. Rund 120 000 Zuzüge hatte Berlin in den letzten knapp zwölf Jahren statistisch zu verzeichnen. Trend anhaltend. "Perspektivisch sollen auf der Tempelhofer Freiheit immerhin bis zu 9000 Menschen leben und arbeiten. Wenn für sie an anderen, dezentral gelegenen Stellen in Berlin Wohnraum neu gebaut werden muss, würde dies bedeuten: weitere Wege, mehr Verkehr, mehr Lärm und Schadstoffbelastung, mehr Stau und mehr Unfälle", so die Gutachter. Nach Einschätzung ihrer Auftraggeber von der Stadtentwicklungsverwaltung sind sie dabei "prinzipiell konservativ" vorgegangen und haben nach dem Vorsichtsprinzip gerechnet". Soll heißen, dass die Annahmen, etwa zu Verkehrsaufkommen oder Bodenwerten, grundsätzlich niedriger angesetzt wurden. "Vor diesem Hintergrund sind die 300 Millionen Euro als Mindestwert zu verstehen", meint die Senatsverwaltung.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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