Neues Netzwerk im Bezirk gegründet
Viele Minijobber seien weder über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen noch über die Folgen informiert, wenn sie nur mangelhaft sozial abgesichert seien, so die Rathauschefin. "Problematisch ist dies besonders, wenn der Minijob die einzige Erwerbsquelle bildet." Auch Arbeitgeber hätten zum Teil nur unzureichend Kenntnis von den Möglichkeiten, von den Jobcentern oder der Agentur für Arbeit eine Beschäftigungsförderung zu erhalten. "Gute Arbeitsplätze mit angemessener Bezahlung sind eine wichtige Lebensgrundlage", so Angelika Schöttler. Zusammengeschlossen im Netzwerk haben sich das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg, die Agentur für arbeit, der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, der Deutsche Gewerkschaftsbund, Wirtschaftsvertreter, die Geschäftsführungen des Nachbarschaftsheims Schöneberg, des Nachbarschaftszentrums ufa-Fabrik, des Stadtteilvereins Schöneberg, das bezirkliche Bündnis für Arbeit und Wirtschaft sowie die Wirtschaftsförderung.
Häufig teurer
Minijobs haben in den letzten Jahren zugenommen. Aber die geringfügig Beschäftigten sind nicht versichert in der Kranken- und Pflegeversicherung und erwerben auch keinen nennenswerten Rentenanspruch. Arbeitsrechtlich sind Minijobs einer Teilzeitbeschäftigung gleichgesetzt. Dies bedeutet, dass Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf Urlaub und auch auf eine anteilige Berücksichtigung bei Sonderzahlungen haben. Beachten Arbeitsgeber diese rechtlichen Grundlagen, ist der Minijob für Unternehmen häufig teurer als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Das Netzwerk begleitet das Projekt "Joboption Berlin", das Frauen in Minijobs unterstützt, um ihren Berufsweg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu gehen. Joboption wird aus Mitteln des Landes Berlin gefördert.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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