Grüne haben mit NPD-Behauptung allerdings Rechte der CDU verletzt
"Frank Henkel ist damit beim Versuch, antirassistisches Engagement zu kriminalisieren, gescheitert", tönt Daniel Gollasch. Damit verkündet der Grünenpolitiker allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn das Gericht hat sehr wohl bestätigt, dass die CDU-Klage zum Teil begründet ist. Gollasch hatte im vergangenen Oktober in einer Presseinformation der CDU Nähe zur NPD unterstellt. Weil sich im September rechtsextreme Funktionäre in der Gaststätte Postkutsche am Nettelbeckplatz getroffen hatten, hatte Gollasch eine Presseinformation mit dem Titel "Weddinger CDU soll gemeinsamen Stammtisch mit der NPD verlassen" verschickt. Die Weddinger CDU nutzte das Lokal häufig zum Beispiel für Bürgersprechstunden.
Es verbiete sich, "sich an den gleichen Stammtisch zu setzen, an dem die rechtsextreme NPD zu Hass und Gewalt aufruft", schrieb Gollasch. Nach dieser Stimmungsmache hatten Linksextremisten das Lokal demoliert. Die Wirtin musste aufgeben, das Lokal ist längst geschlossen.
Die CDU klagte auf Unterlassung wegen des behaupteten NPD-Zusammenhangs. Das Gericht wies die Unterlassungsklage nur deshalb zurück, weil Gollasch mittlerweile bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Die bezieht sich allerdings nur auf die Überschrift der Presseinformation, und damit ausreichend für die Richter. Denn die Formulierung "Weddinger CDU soll gemeinsamen Stammtisch mit der NPD verlassen" suggeriere, dass es einen gemeinsamen Stammtisch von CDU und NPD gibt. "Das ist unstreitig nicht der Fall", heißt es im Urteil.
Die Äußerung verletze das Persönlichkeitsrecht des Klägers, "da eine unzutreffende Behauptung von Gesprächen mit Rechtsextremisten geeignet ist, seinen sozialen Geltungsanspruch erheblich zu beeinträchtigen und zu negativen Werturteilen von Wählern führen kann". Die CDU habe aber keinen Anspruch auf Unterlassung der anderen Äußerung.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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