Wer Angehörige pflegen will, wird freigestellt
Die Familienpflegezeit können Degewo-Mitarbeiter, die einen nahen Verwandten pflegen wollen, schon ab einer kurzen Pflegedauer von drei Monaten in Anspruch nehmen. Das Gesetz sieht dies erst ab sechs Monaten vor. Die Mitarbeiter können sich dazu komplett von der Arbeit freistellen lassen. Im Gesetz steht, dass die Arbeitszeit auf 15 Stunden pro Woche reduziert werden kann. Wie im Familienpflegezeitgesetz geregelt, stockt das Unternehmen das Arbeitsentgelt um die Hälfte dessen auf, was durch die reduzierte Arbeitszeit wegfällt. Auf das Gesetz besteht kein Pflichtanspruch, es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmens. "Unsere Mitarbeiter sind unser größtes Kapital", begründet Frank Bielka das hohe Engagement. Die Degewo ist bereits mehrfach für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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