Zwangsauszug droht: Erneut Nutzungsuntersagung für Wohnungen in den Adamshöfen

Wilhelmstadt. Weil die Eigentümer nichts gegen die Einsturzgefahr unternommen haben, droht den Mietern der Zwangsauszug: Erneut hat die Bauaufsicht für Wohnungen in den Adamshöfen Nutzungsuntersagungen verschickt.

Die verbliebenen Bewohner der Häuser Weverstraße 36 und Melanchthonstraße 61/62 müssen wohl Anfang Juli ausziehen. Denn die Spandauer Bauaufsicht fürchtet um ihre Sicherheit. Im genannten Block der denkmalschützten Wohnanlage aus den 1920er Jahren zeigten sich schon vor Jahren Risse an den Wänden. Experten fanden heraus: Das Ensemble wurde auf einer Torflinse – im Prinzip ein kleines Moorgebiet – errichtet, Pfähle im Fundament dienten der Stabilisierung. Doch die Konstruktion ist inzwischen stark sanierungsbedürftig, wie das Gutachten eines Prüfstatikers im vergangenen Sommer ergab. Das Papier hatte die Eigentümergemeinschaft vorgelegt, nachdem die Bauaufsicht Zweifel an der Standsicherheit angemeldet und die Nutzung von insgesamt 21 Wohnungen untersagt hatte. Den Erlass nahm die Behörde dann zwar zurück, verbunden war allerdings die Auflage an die Eigentümer, zügig für eine Sanierung zu sorgen. Spätestens im Frühjahr sollten konkrete Pläne vorliegen, so wollten es Bauaufsicht und Prüfingenieur. Doch bislang ist nichts geschehen.

"Das Haus droht Schritt für Schritt abzurutschen"

Inzwischen sind nur noch vier der 21 Wohnungen bewohnt. „Das Haus droht Schritt für Schritt abzurutschen“, sagt Baustadtrat Frank Bewig (CDU). „Wir können gar nicht anders, als die Wohnungen aus Gründen der Sicherheit zu sperren.“ Problematisch ist, dass es sich im Falle der Adamshöfe nicht um eine Wohnungsbaugesellschaft, sondern um viele einzelne, private Eigentümer handelt, die sich nicht auf die Kostenteilung der teuren Sanierung einigen können. Offenbar, weil aktuell nur ein Bereich des Ensembles gefährdet ist. „Ich will den Teufel nicht an die Wand malen“, sagt der Stadtrat. „Aber sollte der betroffene Block einstürzen, kann das die verbundenen Gebäude in Mitleidenschaft ziehen.“ Frank Bewig: „Es muss nicht zum Zwangsauszug kommen, wenn bis Anfang Juli der Baustart erfolgt“. bm

Autor:

Berit Müller aus Lichtenberg

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