Leinenpflicht am Nordufer: Freier Auslauf erst oberhalb der Uferwege
Steglitz-Zehlendorf. Am Nordufer des Schlachtensees und der Krummen Lanke gilt bis auf Weiteres auf den Uferwegen eine Leinenpflicht für Hunde.
Mit Veröffentlichung im Berliner Amtsblatt am 9. August wurde das prinzipielle Mitführverbot von Hunden auf den Uferwegen, das von April bis Oktober gelten sollte, aufgehoben. Da aber bereits 2015 das Hundeauslaufgebiet, in dem Hunde ohne Leine erlaubt sind, um rund 300 Meter von den Seen in Richtung Wald zurückgezogen wurde, gilt auf den Uferwegen Leinenpflicht. An öffentlichen Badestellen und auf Kinderspielplätzen sowie auf gekennzeichneten Liegewiesen ist das Mitnehmen von Hunden gesetzlich verboten. Am Südufer der Seen gilt ebenfalls Leinenpflicht.
Im Artikel http://asurl.de/132u hatte die Berliner Woche gemutmaßt, dass die Stadträtin die Öffentlichkeit hinsichtlich der Leinenpflicht falsch informiert habe. Letzteres stimmt nicht. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Mehr Infos zum Thema Baden und Hunde an den Seen auf http://asurl.de/11mu.
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.