Oberverwaltungsgericht wies Klagen gegen Wannsee-Route ab
Steglitz-Zehlendorf. Die umstrittene Wannsee-Flugroute des BER-Flughafens ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin wies Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Strecke ab.
Die Route ist eine von vier möglichen für Maschinen, die von der nördlichen Startbahn des Hauptstadtflughafens in Richtung Westen abfliegen. Sie führt über Zehlendorf, den Wannsee, das südliche Lichterfelde sowie über die Umlandgemeinden Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow. Auf der Strecke liegt das Helmholtz-Zentrum mit dem Reaktor BER II, der Neutronen für die Forschung erzeugt, und die Landessammelstelle für klein- und mittelradioaktive Abfälle. Über dem BER II gilt ein eingeschränktes Flugverbot bis zu einer Höhe von 700 Metern. Die vom neuen Flughafen startenden Jets hätten dort allerdings schon eine Höhe von 1500 Metern erreicht.
Die von den Klägern im Fall eines Absturzes befürchtete Freisetzung von Strahlung bewertete das OVG als Restrisiko, das als Lebensrisiko von jedem zu tragen sei. Dies habe ein im Auftrag des Senats erstelltes Gutachten des TÜV Süd ergeben. Die Wannsee-Route begünstige auch nicht das Risiko gezielter Angriffe auf den Reaktor.
Die Einwände der Kläger hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbelästigung konnten an dem Urteil ebenfalls nichts ändern. „Es gibt keine alternative Route, die sich hinsichtlich der Lärmverteilung als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt“, teilte das Gericht mit.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Mit dem Urteil endete ein seit 2012 laufender Prozess. Damals hatte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) die Wannsee-Route festgelegt. 2013 erklärte das OVG die Strecke für rechtswidrig – das BAF hatte keine Risikoanalyse des Helmholtz-Geländes vorgenommen. Das Amt ging vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision, das daraufhin das Urteil wieder aufhob, die Verhandlungssache an das OVG zurückverwies und Nachprüfungen forderte.
Ein Lichtblick für die Gegner der Flugroute: Der Reaktor soll 2019 abgeschaltet werden. Ob der Großflughafen bis dahin in Betrieb gegangen ist, ist mehr als fraglich. uma
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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