AfD will Straßenbenennung nach jüdischem Autor, Rot-Grün hält Antrag für unglaubwürdig
Friedenau. Der bis in die 1930er Jahre vielgelesene Georg Hermann ist heute so gut wie vergessen. Seit längerer Zeit ringen die Bezirksverordneten um ein angemessenes Gedenken an den jüdischen Romancier aus Friedenau, der in Auschwitz ermordet wurden. Einen neuerlichen Vorstoß hat Rot-Grün jetzt allerdings abgelehnt.
Es gibt bereits einen Ort, der an den Dichter erinnert: der kleine Georg-Hermann-Garten an der Stubenrauchstraße 6 mit seinem 1962 enthüllten Gedenkstein. Nur, die Grünfläche ist der breiten Öffentlichkeit so gut wie unbekannt und auch nur schwer auffindbar. Die Grünen hatten daher einmal vorgeschlagen, an der Bundesallee eine Informationstafel aufzustellen. Sie soll zusätzlich auf den Volksschriftsteller verweisen. Georg Hermann, eigentlich Georg Borchardt (1871-1943), lebte von 1901 bis 1906 im Haus Nummer 108. Dort schrieb er seinen seinerzeitigen Erfolgsroman „Jettchen Gebert“. Die Infotafel lässt jedoch noch auf sich warten.
Der aktuelle Vorstoß zum Gedenken kam ausgerechnet von der AfD. Sie brachte in den jüngsten Kulturausschuss den Antrag ein, eine der Straßen im künftigen neuen Wohnquartier auf dem früheren Güterbahnhof Wilmersdorf am Innsbrucker Platz nach Georg Hermann zu benennen.
Grüne und SPD, die eine Mehrheit im Ausschuss bilden, wiesen den Antrag zurück. Zum einen sei der Antrag „nicht zielführend“, weil es sich beim Güterbahnhof um Privatgelände handele und der Bezirk nach Meinung von Rot-Grün auf die Benennung von Privatstraßen keinerlei Einfluss habe. Zum anderen – und das wiegt für die Zählgemeinschaft wohl schwerer –, weil der Antrag von der AfD stammt. Er sei „unglaubwürdig, solange er nicht mit einer klaren Zurückweisung der antisemitischen Ausfälle von führenden AfD-Vertretern wie Björn Höcke und etlichen weiteren AfD-Parlamentariern verbunden ist“, formulierte der bündnisgrüne Bezirksverordnete Ulrich Hauschild.
Die CDU-Mitglieder im Kulturausschuss sahen in Hauschilds Äußerung indessen eine unzulässige Beschimpfung des AfD-Verordneten, der den Antrag erläutert hatte. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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