Zweckentfremdungsverbot gilt weiter: Keine Konsequenzen nach Vergleich
Friedrichshain-Kreuzberg. Der Bezirk wendet das Zweckentfremdungsverbotsgesetz weiter nach den bisherigen Vorgaben an.
Das machte der zuständige Stadtrat Knut Mildner-Spindler (Linke) zuletzt noch einmal deutlich. Hintergrund dafür war eine Anfrage der FDP-Bezirksverordneten Marlene Heihsel, die sich auf einen Vergleich bei einem Fall in Pankow bezog.
Er gestattet einem Bewohner jetzt, seine eigenen vier Wände 182 Tage, also sechs Monate, im Jahr unterzuvermieten. Dieses sogenannte private und kostenpflichtige Homesharing solle auch in Friedrichshain-Kreuzberg erlaubt werden, fordern Liberale und die CDU schon länger. Denn dadurch werde ja kein Wohnraum entzogen. Aber was spreche dagegen, dass jemand für gewisse Zeit seine Bleibe an eine andere Person vergibt? Etwa dann, wenn sich der Eigentümer oder Mieter für längere Zeit außerhalb von Berlin aufhalte?
Grüne, Linke und SPD wiesen solche Forderungen zurück. Sie befürchten vor allem, dass dadurch ein Einfallstor für kommerzielle Anbieter geschaffen und das Zweckentfremdungsverbot auf diese Weise ausgehebelt werde. Ohnehin sei es schwer genug, das durchzusetzen, wovon weiter viele Ferienübernachtungsangebote in Wohnungen zeugen.
Der Bezirk orientiere sich an diesem Gesetz, so Mildner-Spindler. Und das definiere Homesharing als kostenloses zur Verfügung stellen oder Tauschen von Wohnraum. Soll damit Geld verdient werde, brauche es dafür eine Genehmigung.
Welche Auswirkungen der Pankower Vergleich noch haben könnte, bleibe deshalb abzuwarten, so der Stadtrat. Da gelte der Spruch: "drei Juristen, vier Meinungen". Für mögliche ähnliche Klagen in Friedrichshain-Kreuzberg lägen bisher keine Erkenntnisse vor. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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