Gestohlene Akten im Netz: Einbruch beim Anwalt der Rigaer94
Friedrichshain. Die Website trägt den Untertitel "Das Leben eines Taugenichts", angelehnt an die fast gleichlautende Novelle von Joseph von Eichendorff.
Was dort bisher veröffentlicht wurde, hat aber weniger mit Literatur zu tun. Vielmehr beziehen sich die Dokumente auf einen Rechtsanwalt, der die Eigentümer des linksautonomen Hausprojekts Rigaer Straße 94 vertritt. Dass sie von Aktivisten oder Unterstützern der Szene ins Netz gestellt wurden, ist deshalb eine nicht ganz abwegige Vermutung. Das Material soll bei einem Einbruch in der Kanzlei des Anwalts gestohlen worden sein.
Die vermeintliche Homepage ist auf den ersten Blick so aufgemacht, als würde sie von dem Geschädigten selbst betrieben. "Bester Anwalt Berlins" steht über einer Seite. Als erstes wurden Strafzettel wegen zu schnellem Fahren für den Rechtsvertreter eingestellt ("Warum ich ein Raser bin"). "Datenschutz wird überbewertet", so ein weiteres angebliches Statement. Deshalb werden "demnächst hier noch mehr spannende Fälle" angekündigt. Wie eine eigene Rubrik nahelegt wohl auch zur Rigaer94. Denn "ich bin aktiv gegen kriminelle Hausbesetzer in der Rigaer Straße". Die Seite soll zwar inzwischen gesperrt sein, sie lässt sich aber weiter mit einigen Klicks zumindest teilweise weiter abrufen.
Sehr deutlich hat der Berliner Anwaltsverein den Einbruch und die Veröffentlichungen verurteilt. "Das ist nicht nur ein erschreckender Angriff auf die Kollegen und ihre Mandanten, sondern auch auf die Grundsätze unseres Rechtsstaats", heißt es in einer Stellungnahme.
Der betroffene Anwalt übernahm das Mandat für die Eigentümer der Rigaer Straße erst im Sommer. Sein Vorgänger hatte es zuvor niedergelegt, nachdem in der Nacht vor dem Gerichtstermin am 13. Juli, der sich mit dem polizeilichen Vorgehen in den Tagen zuvor in der Rigaer94 beschäftigte, das Auto des Nachbarn angezündet worden war. Der Anwalt vermutete, dass die Brandstiftung wahrscheinlich ihm gegolten habe. Das Gericht hatte den Einsatz der Polizei damals als Teilräumung gewertet, für die es aber zu diesem Zeitpunkt keine rechtlichen Voraussetzungen gegeben habe. Die Hauptverhandlung steht noch aus. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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