Bezirk verbietet erste Ferienwohnung
Der bisherigen Vermieterin eines solchen Appartements in der Riemannstraße wurde inzwischen der Weiterbetrieb untersagt. Die Frau hatte dort seit 2009 in einer 1,5-Zimmer-Wohnung mit 46 Quadratmetern regelmäßig Gäste gegen Geld beherbergt.
Grundlage für dieses Vorgehen ist allerdings nicht das seit 1. Mai geltende Zweckentfremdungsverbotsgesetz, sondern die Verordnung für die Milieuschutzgebiete. In diesen Quartieren, von denen es insgesamt sieben im Bezirk gibt (sechs in Kreuzberg, eines in Friedrichshain), gelten verschärfte Vorgaben nicht nur beim Einrichten von Ferienwohnungen. Untersagt sind dort unter anderem auch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen, etwa der Einbau einer zweiten Toilette oder eines zweiten Balkons.
Dass solche Übernachtungsplätze trotzdem auch in den Milieuschutzgebieten in großer Zahl existieren, lag einfach daran, dass es bisher zu wenig Kontrollmöglichkeiten gab. Außerdem ist der Nachweis auf häufig wechselnde auswärtige Bewohner oft schwer zu erbringen.
In diesem Fall zeigte die Vermieterin ihre Herberge dagegen selbst an und stellte den Antrag, dort weiter Feriengäste aufzunehmen. Dazu ist jeder Betreiber seit 1. Mai verpflichtet. Danach kann er die Ferienwohnung noch zwei weitere Jahre unterhalten. Darauf hat die Frau anscheinend gesetzt. Ihre Wohnung liegt aber innerhalb des Milieuschutzgebits Bergmannstraße-Nord. Und dort gilt diese Frist nicht.
Das ist jedenfalls die Rechtsauffassung des Bezirks, der einen Widerspruch gegen das Verbot deshalb abgelehnt hat.
Möglicherweise sei der unterschiedliche Status der jeweiligen Quartiere für die Anbieter schwer zu durchschauen, meint auch Baustadtrat Hans Panhoff (B 90/Grüne). Dem Ziel, das nicht nur er verfolgt, dient das aber natürlich. "Wir wollen bezahlbaren Wohnraum und eine gute soziale Mischung erhalten. Die ist aber gefährdet, wenn immer mehr Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden."
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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