Änderung im Straßengesetz soll mehrfache Buddelei verhindern
Im Herbst 2012 war der Glienicker Weg nach dreijähriger Bauzeit fertig geworden. Kurz danach wurde noch einmal eine Spur gesperrt. Für eine neu errichtete Tankstelle wurden Frischwasser- und Abwasserleitungen verlegt. "Mit der neuen Regelung im Straßengesetz können wir bei ähnlichen Vorhaben künftig die Bauarbeiten versagen", meint Jürgen Papst, Leiter des bezirklichen Tiefbauamts.
"Der Senator hat eine Ausführungsbestimmung im Berliner Straßengesetz geändert", bestätigt Sprecherin Petra Rohland. Mit diesem Zusatz im Gesetzestext wird ein sogenanntes Aufgrabeverbot eingeführt. Wenn Straßen neu hergerichtet werden sollen, werden alle Leitungsträger angeschrieben. Sie können sich in die Planungen einbringen und ihre Leitungen während der Baumaßnahme verlegen. Danach besteht für fünf Jahre bei Straßen und drei Jahre bei Geh- und Radwegen ein Aufgrabeverbot. "Havariefälle sind natürlich ausgenommen", versichert Sprecherin Petra Rohland.
Lange gekämpft
Eine ähnliche Regelung gab es bereits bis 1999, dann hatte der damalige Bausenator Peter Strieder bei der Neufassung des Straßengesetzes die Vorschrift gekippt. Leitungsträger brauchten keine Genehmigung mehr, sie mussten geplante Arbeiten nur noch bei den Tiefbauämtern anzeigen. Nicht nur auf dem Glienicker Weg wurde die Straße mehrfach aufgerissen, auch auf dem Adlergestell. Dort bauten die Wasserbetriebe nach der Sanierung neue Gullyschächte ein - mit erneuerter Sperrung von Spuren und viel Ärger für Autofahrer.
"Wir haben als Baustadträte mehrere Jahre um eine solche Regelung gekämpft und sind im Senat auf taube Ohren gestoßen. Jetzt konnten wir den Senator endlich überzeugen. Ich hoffe, dass die unkoordinierte Bauerei damit ein Ende hat", sagt Rainer Hölmer (SPD), im Bezirk zuständig für Stadtentwicklung und Tiefbau.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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