Nur drei dürfen bleiben
Kreuzberg. Von den rund 540 Flüchtlingen vom Oranienplatz und aus der Gerhart-Hauptmann-Schule hat die Berliner Ausländerbehörde nur dreien ein Aufenthaltsrecht in der Stadt erteilt. Ein weiterer kann wegen seiner EU-Staatsbürgerschaft hier bleiben. Außerdem sind knapp 30 Verfahren noch offen. Die anderen Flüchtlinge müssen zurück in die Bundesländer, in denen ihre Asylverfahren laufen oder in das EU-Land, über das sie eingereist sind, in den meisten Fällen Italien. Nicht alle sind der Aufforderung, Berlin zu verlassen, bisher nachgekommen. Einige werden seit Monaten von Kirchengemeinden betreut.
Thomas Frey / tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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