Gericht befürchtet schädliche Auswirkungen auf Versorgungszentren
Mit einem riesigen Einkaufszentrum will die Globus-Kette den Standort an der Landsberger Allee neben dem Möbelwarenhaus Ikea entwickeln. Das Bezirksamt sprach sich in der Vergangenheit gegen das Vorhaben aus. Ein Gutachten habe ergeben, dass die Geschäfte in den umliegenden Ortsteilzentren erhebliche Umsatzrückgänge erleiden würden --hier wären besonders der Storchenhof, das Allee-Center und der Zentrenstandort am Fennpfuhl betroffen. Leerstand und damit städtebauliche Missstände wären die Folge, so das Argument des Bezirksamtes. Globus wollte sein Vorhaben auf dem Gerichtsweg durchsetzen.Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage der Globus-Kette nun Ende Januar abgewiesen. Es begründet seine Entscheidung damit, dass die zentralen Versorgungsbereiche erhalten bleiben sollen. Dabei gehe es nicht "um die Verhinderung von Konkurrenz. Vielmehr soll eine bestimmte städtebauliche Struktur erhalten werden." Diese zeichnet sich durch den Charakter der Zentren aus. Das Gericht erwartet durch den Bau eines so großen Einkaufszentrums schädliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche im Ortsteil. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
Zunächst plante Globus den Bau des SB-Warenhauses mit einer Verkaufsfläche von 8400 Quadratmetern. Etwa die Hälfte davon entfiel auf Lebensmittel, zudem eine Shopzone mit kleinteiligen Einzelhandel, Dienstleistungsangeboten und einem gastronomischen Bereich. Das Bezirksamt hielt das für nicht genehmigungsfähig. Dann reduzierte Globus in einem weiteren Antrag die Verkaufsfläche des SB-Warenhauses auf 5000 Quadratmeter, davon blieben die Sortimente für Nahrungsmittel, Schreibwaren und Drogerieartikel bei etwa 4000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Das zentrale Argument für das Bauvorhaben: der SB-Warenmarkt mit Shopzone ziele eher auf autofahrende Käuferschichten, womit die örtliche Versorgung nicht negativ beeinflusst würde. Doch auch hier sperrte sich das Bezirksamt. Mit der Klage wollte die Globus-Kette den Bau doch noch ermöglichen. Das Verwaltungsgericht hält jetzt weder die 5000 Quadratmeter, noch die ursprünglich beantragten 8000 Quadratmeter Verkaufsfläche für vertretbar.
Vor etwa drei Jahren sorgte das Bauvorhaben auch unter der Bürgerschaft für Bewegung. In einem Bürgerbegehren konnten die Lichtenberger im März 2010 über den SB-Warenmarkt abstimmen, doch die erforderliche Wahlbeteiligung von 15 Prozent wurde nicht erreicht. Von den 9,1 Prozent der Bürger, die abgestimmt hatten, haben sich 36 Prozent für den Bau ausgesprochen.
Autor:Karolina Wrobel aus Lichtenberg |
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