Bürgerinitiative klagt gegen Planfeststellungsbeschluss zur Dresdner Bahn

Scheitert die Bürgerinitiative vor dem Bundesverwaltungsgericht, dann ändert sich das Bild am S-Bahnhof Lichtenrade gewaltig. | Foto: HDK
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Lichtenrade. Noch bis 29. Januar liegt der Planfeststellungsbeschluss für den Wiederaufbau der Dresdner Bahn mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erklärungen im Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, Raum 30157, öffentlich aus. Er kann von 8.30 bis 18 Uhr, am Freitag bis 14 Uhr eingesehen werden.

Wie berichtetet, hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) im November entschieden, die Gleise der Dresdner Bahn ebenerdig durch Lichtenrade zu verlegen. Dagegen bereitet die Bürgerinitiative (BI) Lichtenrade - Dresdner Bahn nach rund 18-jährigem Kampf für eine Tunnellösung jetzt für eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht vor.

Gegen die EBA-Entscheidung können allerdings nur Betroffene klagen. Also werden drei Anwohner vom BI-Rechtsanwalt Alexander Freiherr von Aretin gefertigte Musterklagen einreichen. Aber der Klageweg wird teuer. Zwar hat die BI für diesen Fall 50 000 Euro angespart und auf einem Sonderkonto angelegt, aber das wird, zumal die allgemeinen Kosten zwischenzeitlich gestiegen sind und auch noch Gutachterkosten anfallen, wohl nicht reichen. Manfred Beck, Vorsitzender der Bürgerinitiative, geht von rund 30 000 Euro aus, die noch gebraucht werden. Deshalb hat die BI bereits im Dezember eine weitere Sammelaktion gestartet.

Die Zeit wird knapp. Nach Ablauf der öffentlichen Auslegung der Bahnpläne läuft die Frist für die Klageeinreichung. Und damit die Bahn nicht schon während des laufenden Verfahrens mit dem Bau beginnen kann, muss als erstes und innerhalb eines Monats ein Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. „Obwohl es uns leid tut, dass dadurch der Streckenausbau auf unbestimmte Zeit verzögert wird, werden wir mit Sicherheit den Klageweg beschreiten“, so Beck zur Berliner Woche.

Bleibt die Klage erfolglos, wird der Bahnübergang Wolziger Zeile gesperrt und der Verkehr der Bahnhofstraße am S-Bahnhof Lichtenrade unter den Bahngleisen durchgeleitet. Das gilt auch für Fußgänger und Radfahrer. Die Schranke quer über die Bahnhofstraße entfällt. Dafür sind bis zu sechs Meter hohe Schallschutzwände geplant. „Für viele Lichtenrader eine Horrorvision“, so Manfred Beck. Erstens, weil sie dem Lärmschutz nicht trauen, und zweitens, weil die Wände den Ortsteil optisch quasi teilen würden. Die Verfechter der oberirdischen Variante halten dagegen, dass das Lärmniveau sogar sinke. Schließlich fahren die S-Bahnen völlig ohne Lärmschutz über die Bahnhofstraße. Auch sie würden hinter den Wänden verschwinden. HDK

Der Planfeststellungsbeschluss ist unter www.dresdner-bahn.de anzuklicken.
Autor:

Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof

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