Nahversorgung gekappt: Bauordnung macht Bezirksamt machtlos
Mariendorf. Jahrzehntelang konnten die Bewohner im Dreh Dardanellen- und Imbrosweg problemlos in ihrem Kiez einkaufen und sich auf kurzen Wegen versorgen. Damit ist es seit Anfang dieses Jahres vorbei.
Das Grundstück am Dardanellenweg 50 wurde verkauft und der ehemalige Verbrauchermarkt sowie ein Lokal wurden abgerissen. Nun warten die Anwohner, darunter viele Senioren, auf den angekündigten Neubau. Bislang vergeblich. Zum Beispiel Nachbarin Edith Jeuken. Sie wohnt seit über 50 Jahren am Imbrosweg und stöhnt, dass sie jetzt bis zur Rixdorfer Straße oder sogar zum Mariendorfer Damm kafen müsse, um ihre nötigsten Besorgungen zu erledigen. „Da darf man nichts vergessen, sonst geht man zweimal“, so Jeuken.
Der jetzige Eigentümer des Grundstücks hat vor knapp einem Jahr, am 17. Dezember 2015, eine Baugenehmigung zur Errichtung eines neuen Lebensmittelmarkts mit einer angegliederten Bäckerei erhalten. Dabei soll es sich um einen Penny-Markt handeln. Passiert ist außer dem Abriss des alten Markts seitdem allerdings nichts. Auch dem Bezirksamt ist bislang kein Termin für den Baubeginn mitgeteilt worden. Anzeigepflichtig sind laut Bauordnung der Baubeginn sowie die Aufnahme der Nutzung. Dazu erklärt die noch für Stadtentwicklung zuständige Stadträtin Sibyll Klotz (Bündnis 90/Grüne) auf Nachfrage der Berliner Woche: „Diese Baugenehmigung gilt nach aktueller Bauordnung für Berlin drei Jahre lang. Der Eigentümer hat somit diese Zeitspanne, um sein Bauvorhaben umzusetzen beziehungsweise zu beginnen. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht jedoch nicht, der Bezirk hat auf die Steuerung dieses Vorhabens aufgrund von Eigentumsrechten keinen Einfluss.“
Das heißt, das die Kiezbewohner für ihre Einkäufe wohl oder übel noch einige Zeit weitere Wege in Kauf nehmen müssen. Klar ist lediglich, dass das Grundstück Dardanellenweg 50 laut Bebauungsplan von 1965 nach wie vor als „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ladengebiet“ festgesetzt ist. Danach sind der Versorgung dienende Läden, nicht störende Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handelsbetriebe zulässig. HDK
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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