Mängel bei Gebrauchtwagen erkennen
Experten von TÜV Süd, ADAC und der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) erklären, was bei der Begutachtung von Gebrauchtwagen beachtet werden sollte. Die Mängelsuche beginnt mit einem Rundgang ums Auto. Unterschiedliche Spaltmaße an Stoßfängern, Türen und anderen Anbauteilen lassen meist auf einen Unfallschaden schließen. Im Serviceheft sollte die Fahrzeugwartung lückenlos dokumentiert sein. Viele Vorbesitzer im Fahrzeugbrief könnten auf ein Montagsauto hindeuten. Mehr als zwei Halter in fünf Jahren sind verdächtig.Im Motorraum können abgeplatzter Lack und Beschädigungen an Schraubverbindungen ein Hinweis auf größere Reparaturen sein. Ölspritzer und Wasserflecken sollten Zweifel am Zustand des Antriebs wecken. Aber auch ein sehr sauberer Motorraum sollte stutzig machen: Mit einer Motorwäsche könnten Spuren beseitigt und Undichtigkeiten kaschiert worden sein.
Um Korrosionsschäden auf die Spur zu kommen, lohnt ein Blick unter den Kofferraumteppich, hinter die Tankklappe und in die Radkästen. Riecht es im Wagen muffig, sollte im Fußraum nach feuchten Stellen gesucht werden. Ausgebesserte Unfallschäden lassen sich mit bloßem Auge oft nicht erkennen. Indizien dafür sind Farbspuren an eigentlich unlackierten Teilen oder unterschiedlich helle Lackstellen.
Vor der Probefahrt sollten sämtliche Fahrzeugfunktionen getestet werden. Unterwegs bleibt die Musik besser aus, da sie verdächtige Fahrgeräusche übertönen könnte. Beim Einschalten der Zündung müssen die Kontrollleuchten im Cockpit kurz aufleuchten. Zur Probefahrt gehören eine Überlandetappe und eine Autobahnfahrt. Erst dann zeigt sich, ob ein Auto zur Seite zieht oder schlecht in der Kurve liegt. Eine hakelige Schaltung und Ruckbewegungen deuten auf Antriebsprobleme hin.
Bei älteren Autos mit vielen Gebrauchsspuren und geringer Laufleistung könnte der Tachostand manipuliert sein. Kilometerangaben im Inspektionsheft oder auf dem Ölwechsel-Aufkleber im Motorraum lassen womöglich einen Betrug auffliegen.
Sobald auch nur geringste Zweifel am Auto aufkommen, sollten Kunden es vor dem Kauf von einem unabhängigen Sachverständigen von TÜV, GTÜ, KÜS oder Dekra begutachten lassen. Das lässt sich in der Regel gut mit einer Probefahrt vereinbaren. Ist der Verkäufer damit nicht einverstanden: Finger weg - er könnte etwas verbergen wollen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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