Besser zwei Fluchtwege
Zwei Fluchtwege je Stockwerk sind in vielen Bundesländern für Einfamilienhäuser Pflicht. Dabei muss es sich nicht um eine Tür handeln. Es reicht auch ein Balkon oder ein Fenster, damit die Feuerwehr Bewohner bei einem Brand retten kann. Im Keller sollte es eine Außentreppe oder einen Lichtschacht geben, durch den man ins Freie klettern kann. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin. Bauherren und Käufer schlüsselfertiger Gebäude sollten darauf achten, dass es diese Fluchtwege in jedem Geschoss mit mindestens einem Aufenthaltsraum gibt. Das sind normale Wohnräume, aber auch Hobby- oder Kellerräume.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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