Strengere Kontrollen für Öltanks geplant

Eine neue Verordnung könnte viele Hausbesitzer zwingen, ihren Öltank regelmäßig überprüfen zu lassen. | Foto: Patrick Pleul
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Regelmäßige Sicherheitschecks für Öltanks in Ein- und Zweifamilienhäusern sind derzeit nur für Ausnahmefälle vorgeschrieben. Aber das soll sich ändern. Die Politik feilt momentan an einer bundesweiten Verordnung.

Noch regeln die einzelnen Bundesländer, wann, wie oft und welche Tanks Experten überprüfen müssen. Die insgesamt 16 Bestimmungen sollen in die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" übergehen, sagt Thomas Uber vom Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) in Hamburg."Nach den bisherigen Regelungen werden neue Erdtanks sowie neue oberirdische Tanks für mehr als 1000 Liter bei der Inbetriebnahme geprüft." Alle fünf Jahre müssen Kontrollen folgen, wenn es sich um einen Erdtank, einen oberirdischen Tank für mehr als 1000 Liter in einem Wasserschutzgebiet oder einen großen Tank für mehr als 10 000 Liter handelt. Alle zweieinhalb Jahre müsse ein Tank überprüft werden, wenn er unterirdisch untergebracht ist und in einem Wasserschutzgebiet liegt.

Der Gesetzgeber möchte nun eine regelmäßige Kontrolle für oberirdische Heizöltanks ab 1000 Liter einführen, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das würde auch für Tanks gelten, die nicht in Wasserschutzgebieten liegen. Nach Schätzung des Grundeigentümerverbandes sind von der geplanten Regelung etwa vier Millionen Öltankbesitzer zusätzlich betroffen, darunter viele Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie müssten dann wohl alle zehn Jahre eine Prüfung machen lassen, sagt Happ. Die Kosten liegen um die 100 Euro, richten sich aber nach dem Aufwand.

Ob und wann genau die Prüfung von oberirdischen Heizöltanks ab 1000 Liter kommt, ist noch offen. Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf im Januar 2012 zur Abstimmung in die anderen Ministerien gegeben, eine Einigung steht noch aus. Wenn eine von allen Ressorts bestätigte Fassung vorliegt, geht die Verordnung in das sogenannte EU-Notifizierungsverfahren, da sie teilweise EU-Recht in nationales Recht umsetzt. Erst danach kann das Bundeskabinett die neuen Regelungen verabschieden. Außerdem muss der Bundesrat zustimmen.

Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren betont: Momentan müsse kein Besitzer tätig werden, der nicht schon bisher seinen Tank regelmäßig checken lassen musste. Verbraucher sollten sich nicht irritieren lassen - "vor allem nicht von Firmen, die an der Haustür klingeln und mit dem Hinweis auf die angeblich neue Pflicht schnelle Geschäfte machen wollen." Nur qualifizierte Sachverständige dürfen prüfen - "und solche klingeln sicher nicht an der Haustür".

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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