Einlagen bei der Genossenschaft
Einlagen für die Nutzung von Genossenschaftswohnungen sind vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Während Mietkautionen bislang bereits tabu waren, müssen auch insolvente Mieter in Wohnungsbaugenossenschaften nicht mehr fürchten, dass die gezahlten Einlagen gepfändet werden können. Der Pfändungsschutz für diese Einlagen gilt für Beträge bis zur vierfachen Miete, maximal bis zu 2000 Euro. Diese Regelung ist seit dem 18. Juli 2013 in Kraft.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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