Frühzeitig planen: Austauschpflicht für Öfen
Im Haus fallen meist schon genug Kleinigkeiten an, um die man sich kümmern muss. Dabei dürfen aber einige langfristige Planungen nicht vergessen werden. Dazu zählt, eventuell den Ofen auszutauschen.
Nach und nach werden durch die Bundes-Immissionsschutzverordnung alte Kaminöfen verboten, wenn deren Schadstoffausstoß festgelegte Grenzwerte überschreitet. Die nächste Welle trifft sogenannte Festbrennstoffgeräte, die vor dem Jahr 1985 errichtet wurden. Sie müssen in den nächsten zwei Jahren aufgegeben werden, erklärt der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI). Bei Heizeinsätzen von Kachelöfen, Heizkaminen oder sonstigen ummauerten Feuerstätten kann unter Umständen aber auch ein zugelassener Staubfilter eingesetzt werden.
Schrittweise werden in den kommenden Jahren Regelungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen greifen: Anlagen der Baujahre 1985 bis 1994 dürfen Ende 2020 nicht mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis 31. März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet werden.
Ausgenommen von der Pflicht sind Raumheizer wie Schwedenöfen, die keine Ummauerung haben, sowie offene Kamine. Außerdem nicht betroffen sind historische Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.
Ofenbesitzer müssen anhand von Messdaten oder einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass ein Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält. Der HKI bietet im Internet unter http://cert.hki-online.de eine Datenbank zur Recherche der Werte des jeweiligen Ofens.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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