Moderne Wärmezähler

Veraltete Zähler für Wärme und Warmwasser müssen bis zum Ende des Jahres ausgetauscht werden. Betroffen sind sogenannte Warmwasserkostenverteiler, die vor 1987 eingebaut wurden. Sie dürfen dann nur noch verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Das gelte auch für Heizkostenverteiler, die schon vor 1981 im Gebäude waren. Außerdem müssen die Geräte ab 2014 in der Lage sein, bei verbundenen Anlagen für Heizung und Warmwasser die Werte separat zu messen. Sanitärexperten können Auskunft über den Stand der Technik geben. Vermieter sind verpflichtet, die Zähler auszutauschen. Tun sie dies nicht, können Mieter die Kosten für Heizung und Warmwasser um 15 Prozent kürzen, erläutert Haus & Grund. Das stehe ihnen laut der Heizkostenverordnung zu.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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