Nachweis über Emissionsausstoß
Ein Ofen darf pro Kubikmeter nicht mehr als 150 Milligramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid ausstoßen. Sonst muss das Gerät in den kommenden Jahren nachgerüstet werden. Im schlimmsten Fall droht die Stilllegung. Darauf weist der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) in Frankfurt hin. Wie viel der Ofen ausstößt, erfahren Verbraucher in den Geräteunterlagen, oder ein Schornsteinfeger misst die Werte. Alternativ können die Messdaten von Ofentypen unter http://asurl.de/ee6 aus der HKI-Datenbank ausgedruckt werden.Der Nachweis muss dem Bezirkschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau vorgelegt werden. Auch wenn Hausbesitzer nun ihren Kaminkehrer frei wählen können: Für bestimmte Aufgabe muss noch immer der Bevollmächtigte für die Region kommen - für diese Kontrolle zweimal in einem Zeitraum von sieben Jahren.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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