Novelle der EnEV gilt seit 1. Mai

Der Energieausweis enthält künftig auch farbige Balkendiagramme. Sie stehen für den Energieeffizienzklasse des jeweiligen Gebäudes. | Foto: Franziska Koark
  • Der Energieausweis enthält künftig auch farbige Balkendiagramme. Sie stehen für den Energieeffizienzklasse des jeweiligen Gebäudes.
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Nachrüsten, nachweisen, vorbeugen - im Vergleich zur bislang gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 bringt die EnEV 2014 einige Neuerungen mit sich. Vor allem für Neubauten wurden die energetischen Standards erhöht, die jetzt schon umgesetzt werden können. Aber auch Besitzer älterer Immobilien müssen aktiv werden, denn zum 1. Mai trat die EnEV 2014 in Kraft.

Grundsätzlich soll die neue Verordnung mehr Transparenz beim Energieverbrauch schaffen. Die erste Veränderung betrifft den Energieausweis. "Dieses Instrument wird gestärkt", sagt Achim Fischer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bislang enthielt der Ausweis nur die Kennwerte zum Energiebedarf oder -verbrauch. Künftig werden die Gebäude auf Basis dieser Werte in Energieeffizienzklassen zwischen A+ und H eingeteilt. Das kennt man von Haushaltsgeräten. Und Immobilienanzeigen müssen nun Angaben zur Energieeffizienz enthalten. "Das macht Mietern und Kaufinteressenten den Vergleich verschiedener Wohnungen leichter", erklärt Fischer.

Andere Neuregelungen gelten erst ab dem nächsten oder übernächsten Jahr. Trotzdem sollten Hausbesitzer sie schon jetzt im Auge haben und mit Sanierungen rechnen. So wird ab 2015 der Austausch aller Konstanttemperaturheizkessel Pflicht, die älter als 30 Jahre sind.

Wer einen Neubau in Angriff nimmt, muss sich entscheiden, ob er schon die neuen Standards der EnEV 2014 zugrunde legt oder noch etwas preiswerter nach den alten Richtlinien baut. Denn die energetischen Anforderungen an Neubauten verschärfen sich erst ab dem 1. Januar 2016. Der bislang zulässige Primärenergiebedarf pro Jahr muss dann durchschnittlich 25 Prozent niedriger und die Wärmedämmung der Gebäudehülle um im Durchschnitt 20 Prozent besser sein. "Wir raten Bauherren, unbedingt jetzt schon nach den neuen Standards zu bauen", sagt Jürgen Friedrichs vom Bauherren-Schutzbund (BSB).

Für die Sanierung von Altbauten sieht die EnEV keine verschärften Anforderungen vor. "Die bisherigen Vorgaben sind bereits anspruchsvoll", sagt Fischer. Trotzdem besteht für viele Hausbesitzer Handlungsbedarf. Denn es wurde präzisiert, wie die obersten Geschossdecken zu dämmen sind. Die Pflicht dazu besteht schon seit 2011. "Aber da gab es bisher eine große Verunsicherung, welche Decken betroffen sind", erläutert der Experte. Jetzt gilt: Alle Decken, die nicht den mit DIN-Norm festgelegten Mindestanforderungen an den Wärmeschutz genügen, müssen bis Ende 2015 gedämmt werden.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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