Wenn der Anbieter den Strom abstellt: Abschläge weiter zahlen

Vom Stromversorger abgeschnitten: Wenn Kunden der Strom abgestellt wird, sollten sie sich unverzüglich an ihren Anbieter wenden. | Foto: Andrea Warnecke
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Mitten im Film erlischt plötzlich der Bildschirm. Das Licht geht nicht mehr an, elektrische Geräte funktionieren nicht – das passierte 2014 so häufig wie noch nie: Knapp 352 000 Mal wurde Verbrauchern der Strom abgestellt, soweit die Zahlen der Bundesagentur und des Bundeskartellamts. Das sind rund 7000 Fälle mehr als 2013.

Meistens dürften Betroffene von der drohenden Stromsperre gewusst haben. Denn zum einen muss der Kunde mit mindestens 100 Euro im Rückstand sein, zum anderen muss der Energieversorger die Sperrung vier Wochen vorher schriftlich androhen – sowie drei Werktage zuvor zusätzlich ankündigen. "Verbraucher sollten frühzeitig auf eine solche Androhung reagieren", rät Claudia Bruhn von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wer vermeiden will, dass er Nachforderungen und Gebühren auf einen Schlag zurückzahlen muss, sollte sich bei Androhung einer Sperrung sofort mit dem Versorger in Verbindung setzen – am besten schriftlich. Häufig lassen sich dann Ratenzahlungen oder Fristverlängerungen vereinbaren. Wer sich zahlungsbereit zeigt, könne die Sperrung sowie Zusatzkosten oft verhindern, weiß Bruhn.

Gerade wenn das Geld knapp ist, sollten Verbraucher Prioritäten setzen. "Stromkosten und die Miete sollten sie immer zuerst begleichen", sagt Bruhn. Wer Nachforderungen nicht begleichen kann, sollte wenigstens die monatlichen Abschläge weiterzahlen.

Manche Menschen zahlen ihre Rechnungen nicht, weil sie mit Preiserhöhungen ihrer Versorger nicht einverstanden sind. Bruhn rät davon ab. "Besser ist es, unter Vorbehalt zu zahlen, der Erhöhung zu widersprechen oder gleich den Anbieter zu wechseln", so die Verbraucherschützerin. Zudem sollten Verbraucher ihre Abschlagszahlungen überprüfen und diese an den tatsächlichen Energieverbrauch anpassen lassen.

Gut zu wissen: Hartz-IV-Empfänger und Menschen, die Leistungen vom Sozialamt beziehen, können ihre Abschläge auch direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überweisen lassen. Die entsprechenden Anträge gibt es bei den zuständigen Behörden. Beratung erhalten Stromkunden zusätzlich bei den Verbraucherzentralen. mag

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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