Arbeitgeber darf Pausen anordnen
Mitarbeiter müssen es hinnehmen, wenn der Arbeitgeber ihnen kurzfristig mitteilt, wann sie Pause machen dürfen - so lange er sich dabei an das Arbeitsschutzgesetz hält.
Müssen sie länger Pause machen, als gesetzlich vorgesehen, haben sie einen Anspruch auf Bezahlung. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Der Anwaltverein bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 7 Sa 261/12). Geklagt hatte ein Flughafenmitarbeiter. Sein Arbeitgeber schickte ihn immer wieder kurzfristig in die Pause, wenn es keine Passagiere zum Abfertigen gab. Manchmal dauerten die Pausen dabei auch länger als gesetzlich vorgeschrieben. Dagegen wollte der Mitarbeiter vorgehen.
Vor Gericht hatte er nur teilweise Erfolg. Es sei nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber die Pausen zu Beginn des Arbeitstags festlegt. Insofern ist die kurzfristige Anordnung durch den Arbeitgeber zulässig. Allerdings muss der Beschäftigte nicht länger Pause machen, als gesetzlich vorgeschrieben ist, ohne dafür eine Bezahlung verlangen zu können.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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